Winterreifenpflicht in Österreich: Gesetz, Regeln, Reifen und Strafen
Jedes Jahr stellen sich Autofahrer die gleiche Frage: Gibt es eine Winterreifenpflicht und wann muss ich wechseln? In Österreich gilt keine generelle Winterreifenpflicht für jeden einzelnen Wintertag, sondern eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Das bedeutet: Vom 1. November bis 15. April dürfen Pkw, Mopedautos und leichte Lkw bis 3,5 t bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nur mit geeigneter Winterausrüstung in Betrieb genommen werden. Dazu zählen insbesondere Schnee, Schneematsch oder Eis.
Kältebeständige und für winterliche Bedingungen geeignete Reifen erhöhen nicht nur die Sicherheit, sondern sind bei entsprechenden Fahrbahnverhältnissen in diesem Zeitraum auch gesetzlich vorgeschrieben. Als Winterreifen gelten in Österreich Reifen mit Kennzeichnungen wie M+S, M.S. oder M&S, sofern sie die vorgeschriebene Profiltiefe aufweisen. Auch Reifen mit Schneeflockensymbol beziehungsweise Alpine-Symbol können als Winterreifen gelten.
In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige rund um Winterreifenpflicht, erlaubte Reifen, Profiltiefe, Schneeketten, mögliche Strafen, Versicherung und praktische Tipps für den Alltag. Außerdem erklären wir, worauf du beim Kauf von Winterreifen oder Ganzjahresreifen achten solltest und welche Regeln bei Mietwagen, Anhängern, Reserverädern und Reisen ins Ausland wichtig sind.
Die derzeit gültige Winterreifenpflicht in Österreich
In Österreich gilt vom 1. November bis 15. April eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Sie betrifft Pkw, Pkw mit Anhänger, Mopedautos und leichte Lkw bis 3,5 t. Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schnee, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern geeignete Winterreifen montiert sein.
Wichtig ist außerdem, dass die wintertaugliche Bereifung bei Pkw und leichten Lkw bis 3,5 t auf allen vier Radpositionen montiert sein muss. Eine Mischbereifung, also beispielsweise Winterreifen auf nur einer Achse und Sommerreifen auf der anderen, ist bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nicht ausreichend.
Der Hintergrund dieser Regelung liegt in der Verkehrssicherheit. Winterreifen bieten bei niedrigen Temperaturen, Schnee, Matsch und Eis deutlich bessere Voraussetzungen für Traktion, Bremsverhalten und Fahrstabilität. Prüfe daher immer, ob ein Fahrzeug korrekt bereift ist – auch dann, wenn du einen Mietwagen nutzt oder mit dem Auto einer anderen Person unterwegs bist.
Die österreichischen Vorschriften gelten auch für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, wenn sie auf österreichischen Straßen unterwegs sind. Wer in Österreich bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen fährt, muss die hier geltenden Regeln zur Winterausrüstung beachten.
Zeitraum der Winterreifenpflicht
In Österreich gilt die Winterausrüstungspflicht vom 1. November bis 15. April. Sie ist jedoch witterungsabhängig. Das bedeutet: Die Pflicht greift in diesem Zeitraum nur, wenn tatsächlich winterliche Fahrbahnverhältnisse herrschen.
Viele Fahrzeugführer orientieren sich an der Faustregel „von Oktober bis Ostern“. Diese kann eine gute Orientierung sein, ersetzt aber nicht die Pflicht, die Bereifung an die tatsächlichen Straßen- und Wetterverhältnisse anzupassen. Gerade in alpinen Regionen, bei frühem Schneefall oder bei Fahrten in höhere Lagen ist ein rechtzeitiger Wechsel besonders wichtig.
Wichtig ist vor allem die rechtzeitige Planung. Werkstätten sind bei plötzlichem Wintereinbruch oft stark ausgelastet. Wer frühzeitig wechselt, vermeidet lange Wartezeiten und sichert sich eine größere Auswahl beim Reifenkauf.
Ist dein Fahrzeug mit Sommerreifen lediglich geparkt und wird nicht bewegt, liegt grundsätzlich kein Verstoß gegen die Winterausrüstungspflicht vor. Entscheidend ist also nicht die Jahreszeit allein, sondern ob du das Fahrzeug bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen tatsächlich im öffentlichen Straßenverkehr nutzt.
Welche Reifen sind im Winter erlaubt?
Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen dürfen nur Reifen verwendet werden, die für den Wintereinsatz geeignet sind. In Österreich werden Winterreifen gesetzlich unter anderem an den Kennzeichnungen M+S, M.S. oder M&S erkannt. Außerdem müssen sie die vorgeschriebene Profiltiefe aufweisen.
Moderne Winterreifen und viele Ganzjahresreifen tragen zusätzlich das Alpine-Symbol. Dieses Zeichen zeigt einen Berg mit Schneeflocke und wird auch als 3PMSF-Kennzeichnung bezeichnet. Es steht für geprüfte Wintereigenschaften und ist beim Reifenkauf eine wichtige Orientierung.
Beim Kauf von Winterreifen oder Ganzjahresreifen solltest du daher immer auf eine passende Winterkennzeichnung und ausreichende Profiltiefe achten. So bist du bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen rechtlich und sicherheitstechnisch besser aufgestellt.
Winterreifen oder Ganzjahresreifen?
Viele Autofahrer stellen sich die Frage, ob sie klassische Winterreifen oder Ganzjahresreifen verwenden sollten. Beide Varianten können bei winterlichen Bedingungen geeignet sein, sofern sie die erforderliche Winterkennzeichnung und Profiltiefe erfüllen.
Winterreifen sind speziell für niedrige Temperaturen, Schnee, Eis und Schneematsch entwickelt. Sie bieten bei schwierigen winterlichen Straßenverhältnissen in der Regel bessere Haftung, kürzere Bremswege und mehr Kontrolle.
Ganzjahresreifen sind ein Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen. Sie eignen sich vor allem für Fahrer mit geringer Fahrleistung, für Stadtverkehr oder für Regionen mit eher milden Wintern. Wer regelmäßig bei Schnee, Eis oder in bergigen Regionen unterwegs ist, sollte jedoch auf echte Winterreifen setzen, da diese meist größere Sicherheitsreserven bieten.
Profiltiefe und Sicherheit
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt in Österreich für Pkw-Reifen grundsätzlich 1,6 mm. Für Winterreifen gelten bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen jedoch strengere Anforderungen: Sie müssen mindestens 4 mm Profiltiefe bei Radialreifen beziehungsweise 5 mm bei Diagonalreifen aufweisen. Wird diese Grenze unterschritten, gelten sie rechtlich nicht mehr als Winterreifen.
Mit abnehmender Profiltiefe verschlechtern sich Bremsverhalten und Traktion deutlich. Das Reifenprofil sorgt dafür, dass Wasser und Schneematsch abgeleitet werden und der Reifen Kontakt zur Fahrbahn hält. Ist das Profil zu gering, steigt die Gefahr von Aquaplaning, Rutschen und Kontrollverlust.
Kontrolliere deine Reifen daher regelmäßig. Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber zur Mindestprofiltiefe .
Besonderheiten, Ausnahmen und Schneeketten
Die Winterausrüstungspflicht gilt in Österreich im genannten Zeitraum bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen für Pkw und leichte Lkw bis 3,5 t. Dennoch gibt es besondere Regelungen, zum Beispiel für einzelne Fahrzeugarten, Nutzfahrzeuge oder für den Einsatz von Schneeketten.
- Bei Pkw und leichten Lkw bis 3,5 t müssen bei winterlichen Bedingungen grundsätzlich an allen Rädern Winterreifen montiert sein.
- Schneeketten können unter bestimmten Voraussetzungen als Alternative erlaubt sein, wenn die Fahrbahn durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
- Wer Schneeketten als Alternative nutzt, muss sie an mindestens zwei Antriebsrädern anbringen.
- Bei bestimmten Nutzfahrzeugen gelten abweichende Vorschriften.
- Anhänger benötigen keine eigenen Winterreifen, wintertaugliche Reifen können aber sinnvoll sein.
- Für Motorräder und einzelne Fahrzeugarten können besondere Regeln gelten.
Auch wenn für einzelne Fahrzeugarten besondere Regelungen gelten, bleibt die Verantwortung beim Fahrer: Das Fahrzeug muss jederzeit sicher geführt werden können und zur aktuellen Wetterlage passen.
Schneeketten sind in Österreich erlaubt und können bei entsprechender Beschilderung oder schwierigen winterlichen Bedingungen erforderlich sein. Als Alternative zu Winterreifen kommen sie bei Pkw und leichten Lkw bis 3,5 t nur infrage, wenn die Fahrbahn durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Mit Schneeketten gilt in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Spikereifen sind in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, jedoch nicht ganzjährig. Es gelten besondere Regeln, unter anderem zu Zeitraum, Fahrzeugausrüstung, Kennzeichnung und Geschwindigkeit. Informiere dich vor der Nutzung genau über die aktuellen Vorgaben.
Auswirkungen bei Missachtung der Winterreifenpflicht
Wenn du in Österreich zwischen dem 1. November und 15. April bei Schnee, Schneematsch oder Eis ohne geeignete Winterausrüstung fährst, musst du mit Konsequenzen rechnen. Das gilt auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die auf österreichischen Straßen unterwegs sind.
| Situation | Mögliche Folgen | Hinweis |
|---|---|---|
| Fahren ohne geeignete Winterausrüstung bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen | Strafe möglich | Kontrolle durch die Exekutive möglich |
| Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer durch ungeeignete Bereifung | höhere Strafe möglich | z. B. Liegenbleiben oder Verkehrsbehinderung |
| Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | deutlich höhere Strafe möglich | abhängig vom Einzelfall |
| Unfall mit ungeeigneter Bereifung | rechtliche und versicherungstechnische Folgen möglich | Haftungsfragen können sich verschärfen |
| Fahrzeughalter ermöglicht oder veranlasst eine Fahrt mit ungeeigneter Bereifung | Konsequenzen möglich | abhängig von Verantwortung und Einzelfall |
Verantwortlich ist grundsätzlich der Fahrer des Fahrzeugs. In bestimmten Fällen kann jedoch auch der Fahrzeughalter betroffen sein, wenn er eine Fahrt mit ungeeigneter Bereifung ermöglicht oder anordnet. Neben den finanziellen Folgen sollte vor allem der Sicherheitsaspekt im Vordergrund stehen: Ungeeignete Reifen erhöhen das Unfallrisiko erheblich.
Auswirkungen auf die Versicherung
Die Wahl der richtigen Reifen hat nicht nur rechtliche, sondern auch finanzielle Auswirkungen. Versicherungen können im Schadensfall prüfen, ob das Fahrzeug den Straßen- und Wetterverhältnissen entsprechend ausgerüstet war.
In der Kaskoversicherung kann es zu Leistungskürzungen kommen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Fahren ohne geeignete Winterreifen kann unter Umständen entsprechend bewertet werden. Auch in der Haftpflichtversicherung kann sich eine Mitschuld ergeben. Selbst wenn du einen Unfall nicht allein verursacht hast, kann ungeeignete Bereifung negative Auswirkungen auf die Regulierung haben.
Geeignete Reifen sind daher nicht nur bei winterlichen Bedingungen wichtig, sondern auch ein wichtiger Schutz vor zusätzlichen Kosten.
Selbst wenn du einen Unfall nicht allein verschuldet hast, kann eine ungeeignete Bereifung unter Umständen zu einer Mithaftung führen. In solchen Fällen wird jeweils geprüft, ob die falschen Reifen zur Schadensentstehung oder zur Höhe des Schadens beigetragen haben.
Winterreifenpflicht in anderen Ländern
Die Frage, ob die Winterreifenpflicht auch in anderen europäischen Ländern gilt, ist durchaus berechtigt. Tatsächlich unterscheiden sich die Regelungen von Land zu Land teils deutlich. In Deutschland gilt zum Beispiel eine situative Winterreifenpflicht ohne festen Zeitraum, während in Österreich der Zeitraum vom 1. November bis 15. April gilt, sofern winterliche Fahrbahnverhältnisse herrschen.
Auch in vielen weiteren europäischen Ländern gibt es besondere Vorschriften für das Fahren im Winter. Dazu zählen je nach Land feste Zeiträume, situative Pflichten, regionale Vorschriften oder zusätzliche Vorgaben für Schneeketten. In der Schweiz besteht beispielsweise keine allgemeine Winterreifenpflicht, allerdings kann ungeeignete Bereifung dort bei einem Unfall oder einer Verkehrsbehinderung rechtliche und versicherungsrechtliche Folgen haben.
Wenn du ins Ausland reist, solltest du dich daher vor Fahrtantritt immer über die aktuell geltenden nationalen und regionalen Vorschriften informieren. Gerade in Wintersportregionen können zusätzliche Regeln zu Schneeketten oder besonderen Streckenabschnitten gelten. Eine gute Vorbereitung hilft, Strafen zu vermeiden und sorgt für eine sichere Fahrt im Ausland.
Winterreifen nach aktuellen Standards kaufen
Wenn du dich an die geltenden Vorschriften zur Winterreifenpflicht hältst, bist du beim nächsten Reifenkauf auf der sicheren Seite. Achte beim Kauf darauf, dass Winter- oder Ganzjahresreifen eine passende Winterkennzeichnung besitzen und die vorgeschriebene Profiltiefe aufweisen.
Wie lange ein Satz Winterreifen genutzt werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab – etwa von Fahrleistung, Lagerung, Pflege und dem Alter des Reifens. Unabhängig von der Profiltiefe sollten Winterreifen regelmäßig geprüft und bei nachlassender Leistungsfähigkeit oder hohem Alter rechtzeitig ersetzt werden.
Passende Reifen findest du direkt in unseren Kategorien für Winterreifen und Ganzjahresreifen.
Häufige Fragen zur Winterreifenpflicht
Gilt die Winterreifenpflicht auch für ausländische Fahrzeuge?
Ja. Die österreichischen Vorschriften gelten auch für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind, wenn sie auf österreichischen Straßen unterwegs sind. Wer in Österreich bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen fährt, muss die hier geltenden Regeln zur Winterausrüstung beachten.
Darf ich mit Sommerreifen parken?
Ja. Solange das Fahrzeug bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen nicht in Betrieb genommen wird, ist das reine Parken nicht mit dem Fahren ohne geeignete Winterausrüstung gleichzusetzen. Du darfst dein Fahrzeug also auch im Winter mit Sommerreifen abgestellt lassen, solange es nicht gefahren wird.
Brauche ich fünf Winterreifen?
Nein. Ein Sommerreifen als Reserverad darf im Notfall kurzfristig genutzt werden. Wenn du im Fall einer Reifenpanne vorübergehend ein Not- oder Ersatzrad montieren musst, sollte die Fahrt vorsichtig und nur bis zur nächsten geeigneten Werkstatt oder sicheren Wechselmöglichkeit erfolgen.
Bei der nächstmöglichen Gelegenheit sollte deshalb wieder ein passender wintertauglicher Reifen montiert werden. Dauerhaft mit ungeeigneter Bereifung bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen weiterzufahren, kann rechtliche und sicherheitsrelevante Folgen haben.
Was gilt bei Mietfahrzeugen ohne Winterreifen?
Autovermietungen sollten ihren Kunden ein Fahrzeug bereitstellen, das verkehrssicher und fahrbereit ist. Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wäre ein Mietwagen mit Sommerreifen nicht ausreichend wintertauglich. Daher solltest du vor der Übernahme immer prüfen, ob das Fahrzeug mit geeigneter Bereifung ausgestattet ist.
Kläre am besten vorab, ob das gewünschte Mietfahrzeug über geeignete Winter- oder Ganzjahresreifen mit entsprechender Kennzeichnung verfügt. Besonders bei Fahrten in alpine Regionen oder Wintersportgebiete solltest du zusätzlich prüfen, ob Schneeketten sinnvoll oder vorgeschrieben sein können.
Brauchen Anhänger Winterreifen?
Für Anhänger besteht in Österreich keine eigene Winterreifenpflicht wie für Pkw und leichte Lkw. Dennoch empfehlen Experten aus Sicherheitsgründen auch bei Anhängern den Einsatz wintertauglicher Reifen, insbesondere wenn sie in der kalten Jahreszeit regelmäßig genutzt werden.
Sind Schneeketten erlaubt?
Ja. Schneeketten sind erlaubt und können in bestimmten Situationen sinnvoll oder durch Verkehrszeichen vorgeschrieben sein. Als Alternative zu Winterreifen kommen sie in Österreich nur unter bestimmten Voraussetzungen infrage, etwa wenn die Fahrbahn durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Mit Schneeketten gilt in der Regel eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Sind Spikereifen erlaubt?
Spikereifen sind in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, jedoch nicht ganzjährig. Es gelten besondere Regeln, unter anderem zu Zeitraum, Fahrzeugausrüstung, Kennzeichnung und Geschwindigkeit. Informiere dich vor der Nutzung genau über die aktuellen Vorgaben.
Autorenhinweis
Geschrieben von Pierre Bonse
Freier Texter & Fachredakteur
Pierre Bonse schreibt für die Goodwheel Themengarage über Reifen, Räder, Fahrzeugtechnik und Mobilität. Seine Beiträge verbinden sorgfältige Recherche mit verständlichen Erklärungen und praktischen Tipps rund um Reifenkauf, Fahrzeugpflege und Sicherheit.
Schwerpunkte: Reifen-ABC, Reifen & Felgen, Reifentests, Kfz-Wissen
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