FAQ
Von Kunden häufig gestellte Fragen zu den Themen Versand, Lieferzeiten, Bezahlung, Reklamationen und vieles mehr.
Im Überblick
- FAQ Versand
- FAQ Rückgabe
- FAQ Reklamation/Defekte Ware
- FAQ Reifen
- FAQ Bezahlung
- FAQ Service
- FAQ Motoröle
- FAQ Kompletträder
FAQ Versand
- DHL
- DPD
- UPS
- Hermes
Für Zustellungen mittels GLS können Sie über ein Formular des Transport-Dienstleisters, die kontaktlose Lieferung ermöglichen. Dies sind Maßnahmen, die Sie nach der Bestellung anlegen können und direkt über den jeweiligen Transport-Dienstleister abwickeln.
Sollte bei GLS keine Abstellgenehmigung vorliegen, kann die Sendung ausnahmsweise dem Empfänger ohne dessen Unterschrift ausgehändigt werden. Der Zusteller dokumentiert dann mit eigener Unterschrift, dass der Empfänger angetroffen und die Sendung korrekt übergeben wurde. Dies gilt als ordnungsgemäßer Ablieferbeleg.
Im Fall von Kompletträdern, werden diese in der Regel 3 Werktage nach Zahlungseingang versendet. Aufgrund des hohen Aufkommens, kann es aktuell in Einzelfällen zu einer geringfügigen Verzögerung kommen. In solch einem Fall werden wir Sie aber darüber informieren.
Der Kompletträder- und Felgen-Versand, inkl. Transport & Verpackung, ist für Sie versandkostenfrei.
Ab einer Zwischensumme von 50 € im Bereich Teile- und Zubehörversand ist der Versand für Sie kostenlos, darunter berechnen wir Ihnen 3,95 € pro Bestellung.
Zum Bereich Teile- und Zubehörversand zählen Produkte aus den folgenden Kategorien:
- Motorradschläuche
- Radkappen
- Schneeketten
- Schneesocken
- Motoröl
- Scheibenwischer
Für den Versand auf deutsche Inseln fallen zusätzliche Kosten von 14,50 € pro Paket an.
Bei Fragen zum Auslandsversand wenden Sie sich bitte an info@goodwheel.de.
WICHTIG: Beachten Sie bitte, dass Bestellungen die mit PayPal getätigt wurden, nur an die Adresse geliefert werden können, die Sie bei PayPal hinterlegt haben.
- Versand aus verschiedenen Lagern
- Pakete werden unterwegs getrennt
- Pakete konnten nicht gleichzeitig an den Paketdienst übergeben werden
FAQ Rückgabe
Ausgenommen von diesem 14-tägigen Rücknahmeangebot sowie von der gesetzlichen Widerrufsmöglichkeit sind Lieferungen von Artikeln, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
Die Kosten für die von uns beauftragte Abholung werden automatisch von Ihrer Gutschrift abgezogen.
Die Kosten für die Abholung werden Ihnen anschließend mit der Gutschrift verrechnet.
Falls Sie die Annahme verweigert haben, weil Sie die Bestellung nicht mehr benötigen, werden Ihnen die Kosten für die Wiedereinlagerung automatisch von der Gutschrift abgezogen.
FAQ Reklamation/Defekte Ware
FAQ Reifen
Sollte es dennoch in einem Ausnahmefall zu einer Abweichung kommen, so kontaktieren Sie uns bitte.
„3 Gipfel Berg Schnee Flocke“. Bei diesem Symbol handelt es sich hauptsächlich um Winterreifen und Ganzjahresreifen. Das Symbol ist auf der Flanke bzw. Seitenwand des Reifen zu finden. Es zeigt einen Berg mit drei Spitzen und einer Schneeflocke darin.
Wann erhält ein Reifen das Schneeflockensymbol? Um sicherzustellen, dass die Reifen für winterliche Wetterverhältnisse geeignet sind, muss sich der Reifen speziellen Tests unterziehen. Dieser muss eine Mindestanforderung in Bereichen wie Traktion und Bremsverhalten auf Schnee und Eis erfüllen.
Seit wann müssen Winterreifen mit dem Symbol versehen werden? Alle Winterreifen, die ab dem 1. Januar 2018 produziert werden, müssen dieses Symbol tragen. Erst dann gelten diese laut Gesetzgeber als Winterreifen. Bis dahin hatte die Bezeichnung M+S, was so viel heißt wie: „Mud and Snow bzw. Matsch und Schnee“ ausgereicht. Die bisherigen M+S markierten Reifen dürfen bis zum 30. September 2024 gefahren werden. Ab dem 1. Oktober 2024 sind dann nur noch die Winterreifen mit dem 3PMSF-Symbol erlaubt.
Wann werden die 3PMSF-Reifen überhaupt benötigt? Es kommt auf die derzeitigen Straßenverhältnisse bzw. Wetterbedingungen an.
Ein Reifen mit der Kennung 3PMSF wird bei folgenden Bedingungen benötigt:
- Eisglätte
- Glätteis
- Schneematsch
- Schneeglätte
Beispiel: Sie fahren laut Fahrzeugschein: 195/65 R15 91 H - dann können Sie auch 195/65 R15 91 V fahren.
Die „konkrete Winterreifenpflicht“ in der StVO (Straßenverkehrsordnung) schreibt im Wortlaut folgendes vor (§2, Abs. 3a): „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrszulassungsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 872) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind.
Dies gilt nicht für: „Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in §35 Absatz 1 genannten Organisationen [Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutzes, Polizei], soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.“
FAQ Bezahlung
In Zusammenarbeit mit PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, bieten wir Ihnen den Rechnungskauf als Zahlungsoption an. Bitte beachten Sie, dass PayPal Plus Rechnung nur für Verbraucher verfügbar ist und dass die Zahlung jeweils an PayPal Plus zu erfolgen hat.
Beim Kauf auf Rechnung mit PayPal bekommen Sie immer zuerst die Ware und Sie haben immer eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Die vollständigen AGB zum Rechnungskauf finden Sie hier.
- PayPal
- Kreditkarte (PayPal)
- Rechnungskauf (PayPal)
- Lastschrift (PayPal)
- Vorkasse
BANK: Volksbank Hellweg Soest
BIC: GENODEM1SOE
IBAN: DE15 4146 0116 3248 8047 00
Inh.: GOODWHEEL GmbH
FAQ Service
E-Mail: info(at)goodwheel.de
Fax: 0 29 21/3 80 80 99
Wir sind für Sie von Montag bis Freitag per E-Mail erreichbar.
www.goodwheel.at
www.goodwheel.fr
Bei weiteren Fragen zum Auslandsversand wenden Sie sich bitte an info@goodwheel.de.
FAQ Motoröle
Die Rückgabe von Altöl ist für Privatpersonen an Tankstellen oder bei Wertstoffannahmestellen (z.B. Recyclinghof; i.d.R. ohne Gebühr) möglich. Ob Ihre örtliche Wertstoffannahmestelle Altöl annimmt, erfahren Sie in der Regel vor Ort oder bei der zuständigen Gemeindeauskunft.
Alternativ holen wir selbstverständlich Ihr gebrauchtes Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl unter einer Transportkostenkostenbeteiligung in Höhe von 9,50 € bei Ihnen ab.
Sie werden von uns darüber hinaus eine Email mit dem zu zahlenden Betrag sowie den möglichen Zahlungsmethoden von uns erhalten. Sobald wir Ihre Zahlung erhalten, werden wir Ihnen die Autorisierungsnummer zusenden.
FAQ Kompletträder
Bei "Kompletträdern" tragen Sie die vollen Kosten für die Rücksendung, da dies individuell angefertigte Produkte pro Bestellung/Kunde sind.